Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und
Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von
Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc.,
sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels (im weiteren
einheitlich „Hotel“ genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsbeschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das Hotel zustande, diese sind die
Vertragspartner.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder
wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder
Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter
zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt.

3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu
vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der
Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit
der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.

4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und
vom Hotel zugesagten, Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet. Die für diese und weitere in
Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw.
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von
ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an
Dritte, insbesondere auch für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten
Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche
Umsatzsteuer ein.

3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen
10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das
Hotel kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung
fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem Basiszinssatz zu
verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines
niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens
vorbehalten.

4. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach
vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.

5. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des
Kunden oder Erweiterung des Vertagsumfanges ist das
Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn
der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine
Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleitung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen, mindern oder ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftlichen Zustimmung
des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die
vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten
veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruche nimmt
und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. In
diesem Fall wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis
von Umsatzsteuer erteilt. Wird eine schriftliche
Zustimmung zum Rücktritt des Kunden vom Hotel unter der
Voraussetzung erteilt, dass der Kunde für die nicht in
Anspruch genommenen vertraglichen Leistungen
Schadenersatz zu leisten hat, so wird die entsprechende
Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer erteilt. Dies gilt
vorbehaltlich einer Änderung der Verwaltungsanweisungen
der Finanzbehörden. Die vorstehenden Regelungen der
Nr.1 gelten nicht bei Verletzungen der Verpflichtung des
Hotels zur Rücksichtname auf Rechte, Rechtsgüter und
Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein
sonstiges vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht
besteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin
zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß
obiger Nummer 1 Satz 6 vorliegt.

3. Tritt der Kunde – berechtigt oder unberechtigt – erst
zwischen der 8. Woche und der 4. Woche vor dem
Veranstaltungstermin zurück, kann das Hotel zuzüglich zum
vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen
Speisenumsatzes in Rechnung stellen, bei jedem späteren
Rücktritt 70% des Speisenumsatzes. Die Rechnungsstellung
erfolgt entsprechend Ziffer IV Nr. 1.

4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der
Formel: Menüpreis – Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War
für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das
preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen
Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so
kann das Hotel bei einem - berechtigten oder
unberechtigten – Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche
vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren
Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter
Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung
erfolgt entsprechend Ziffer IV Nr. 1. Grundsätzlich gilt, dass
die 5 Werktage vor der Veranstaltung angegebene
Personenanzahl als Rechnungsgrundlage dient.

6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern
3. Bis 5. Berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde
innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurück treten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern
4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichenlassen nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise falls
-  höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.
des Kunden oder Zwecks des Aufenthaltes oder
der Veranstaltung, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme
hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer I. Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Kunden entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss
spätestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem
Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels.

2. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl berechnet. Auch hier bedarf es der
schriftlichen Zustimmung.

3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10%
ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu
festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen,
es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel
diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die
zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in
Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein
Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen
einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen
Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten
berechnet.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen
Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von
Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und
auf Rechnung des Kunden.

2. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die
ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen
Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser
Einrichtungen frei.

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des
Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels
bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die
Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder
Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels
gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht
zu vertreten hat. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal
erfassen und berechnen.

4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt,
eigene Telefon-, Telefax- und
Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür
kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden
Geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine
Ausfallsvergütung berechnet werden.

6. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten
technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach
Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht
zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel
diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche
Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den
Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt
für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung,
auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle
Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände
des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von
dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den
brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das
Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist
das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf
Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher
Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von
Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind
nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung
und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann
das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessen
Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle
Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter,
sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst
verursacht werden.

2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener
Sicherheiten (z.B. Versicherungen. Kautionen,
Bürgschaften) verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
und des Kollisionsrechts ist ausgeshlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für den
Fall einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.

Hotelaufnahmevertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung,
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels (im weiteren ,,Hotel‘‘ genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels,
wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss , -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Die Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem
Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden
gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass
sich der Preis für die Zimmer und /oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels erhöht.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel
kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger
Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften
an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für
Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen
unberührt.

6. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden,
ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu
Beginn des Aufenthaltes des Kunden eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine
Anhebung im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.

7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des
Aufenthaltes des Kunden von diesem eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Nr. 7 für bestehende und künftige Forderungen aus dem
Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Nummern 6. oder 7. geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückhaltungsrecht
ausüben.

IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels ( No
Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. In diesem
Fall wird die entsprechende Rechnung mit Ausweis von
Umsatzsteuer erteilt. Wird eine schriftliche Zustimmung zum
Rücktritt des Kunden vom Hotel unter der Voraussetzung
erteilt, dass der Kunde für die nicht in Anspruch genommenen
Zimmer Schadensersatz zu leisten hat, so wird die
entsprechende Rechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer
erteilt. Dies gilt vorbehaltlich einer Änderung der
Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden. Die
Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei
Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme
auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn
diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr
zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des
Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 6 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat
das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das
Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den
Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder
ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht
in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb
einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurück treten
kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden
nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen, und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nr. 6 und/oder
Nr. 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes,
gebucht werden;
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist.
- Ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00
Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden
werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei,
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde
ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach
den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen
des Zimmerpreises, höchstens € 3500,-, sowie für Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem
Höchstwert von € 7500,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt
werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch
zu machen.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt
auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz
2 bis 4 gilt entsprechend.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden
mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und - auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt
entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und
des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer
ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.

Kundenstimmen

Bewertungen von echten Gästen

War eine Nacht hier als Rollifahrer untergebracht. Es war wirklich alles super organisiert. Zimmer, Begebenheiten, auch das Essen war sehr gut und das Servicepersonal. Alle sehr nett, zuvorkommend und freundlich. Ich werde dort wieder hinfahren, wenn ich in der Und Umgebung von Gütersloh zu tun habe. Macht weiter so.    


Nach einem anstrengenden Arbeitstag, kann hier richtig entspannt werden. Idyllisch gelegen. Lädt zum Laufen oder Gehen ein. Sehr gemütliches Ambiente. Das Personal ist sehr zuvorkommend. Ein Lob, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen hier einen Arbeitsplatz finden.


Eine Nacht dort übernachtet. Sehr schön, Sehr freundliches und hilfsbereites Personal, tolles Restaurant mit sehr leckerem Essen. Zimmer waren sehr sauber und ruhig. Lage ist super. Park ähnliche Ungebung mitten in Gütersloh. Direkt im Grünen neben einem kleinen Flüsschen mit Fischen. Ich habe mich sehr wohl gefühlt und freue mich schon auf nächstes Mal !!!


Hier stimmte einfach alles. Sehr freundliches und hilfbeites Personal, gute Zimmer und tolles Frühstücksbuffet. Auf der Terasse mit einem schönen Blick ins Grüne kann man sehr entspannt sitzen. Ich war während einer Radtour hier untergekommen und hatte kurz vor Ankunft eine Panne, die ich nicht selbst beheben konnte. Der Empfang regelte für mich alles am nächsen morgen, so dass das Fahrrad,...


Durch ein Kundenprojekt hsbe ich ein Hotel in Gütersloh gesucht. Vor dem Flussbett Hotel habe ich andere Hotels ausprobiert. Das Flussbett Hotel hat gewonnen. Beim Flussbett Hotel handelt es sich um ein ruhig in Gütersloh gelegenes Hotel mit schönen Zimmern. Das Restaurant hat eine schöne Auswahl an Gerichten. Die Mitarbeiter in allen Bereichen des Hotels sind alle sehr freundlich, aufmerksam ...


Folge uns auf: